@type
Article
description
Bis spätestens 1. Juli 2026 müssen alle Fahrzeuge über 2.5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden, gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden, über einen digitalen, intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation in der Version 2 verfügen. Rechtsanwalt Philippe Rabenschlag LL. M. Eur. spricht über alle wichtigen Infors, damit Sie als Unternehmer weder hohe Bußgelder, noch das Verbot der Weiterfahrt riskieren.
url
https://www.youtube.com/watch?v=l4l63N37788
disambiguatingDescription
Das Video erläutert die Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Im Fokus steht die fristgerechte Umrüstung auf einen digitalen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation, Version 2, bis spätestens 1. Juli 2026. Rechtsanwalt Philippe Rabenschlag erklärt die wesentlichen rechtlichen Anforderungen und gibt Unternehmen Orientierung, welche Maßnahmen für eine rechtskonforme Fahrzeugausstattung erforderlich sind. Dabei werden auch die möglichen Konsequenzen bei Verstößen thematisiert, insbesondere Bußgelder und das Risiko eines Verbots der Weiterfahrt. Das Video richtet sich vor allem an Unternehmer, Fuhrparkverantwortliche und Flottenbetreiber, die ihre Fahrzeuge rechtzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereiten und Compliance-Risiken im grenzüberschreitenden Güterverkehr vermeiden möchten.
datePublished
2026-04-14
dateModified
2026-09-03T09:52:16+00:00
@id
https://planeed.org/cn-solutionsat/evidence/lawgistik-dtco-für-leichte-nfz-25t-ausrüstungspflicht